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Das Urheberrecht
Dem Urheberrecht unterstehen alle geistigen Schöpfungen mit individuellem Charakter. Dazu gehören nicht nur Werke der Literatur, Kunst und Musik, sondern auch Texte, Journalismus und Fotos.

Urheber ist diejenige natürliche Person, die das Werk geschaffen hat. Dabei hängt der Schutz nicht von der Erfüllung irgendwelcher Formalitäten (Anmeldung oder Registrierung) ab. Der Schutz entsteht automatisch mit der Schaffung des Werks bzw. mit dem Erbringen einer Leistung.


Urheberrecht im Internet
Für Dokumente, die in elektronischer Form über Datennetze angeboten werden, gilt uneingeschränkt das Urheberrecht. Insbesondere gilt:

Einzelne Vervielfältigungen, z.B. Kopien und Ausdrucke, dürfen nur zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch angefertigt werden. Die Herstellung und Verbreitung von weiteren Reproduktionen ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Urhebers gestattet.
Der Benutzer ist für die Einhaltung der Rechtsvorschriften selbst verantwortlich und kann bei Missbrauch haftbar gemacht werden.


Eigentum an Daten
Die durch eine Firma erstellten Daten (Satz, gescannte Bilder, Filmbelichtungen usw.) bleiben deren Eigentum. Es besteht keine Pflicht, die Daten aufzubewahren. Insbesondere haftet die Firma nicht für allfälligen Datenverlust. Als Eigentümerin der Reproduktionsunterlagen (Daten) ist die Firma nicht verpflichtet, diese dem Kunden auszuhändigen. Mit dem Einverständnis der Firma können Daten und Urheberrecht gegen Entgelt abgetreten werden.


Weitere Informationen:
www.ige.ch
www.prolitteris.ch


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